07.06.2010 | Versicherung- und Feuerschutzsteuer
Neue Berechnungsbasis für Versicherung- und Feuerschutzsteuer ab 1. Juli 2010
Der Gesetzgeber regelt den Einzug und die Berechnungsbasis von Versicherung- und Feuerschutzsteuer zum 1. Juli 2010 neu. Die Änderungen wirken sich im Wesentlichen auf Versicherungsprodukte aus, auf die beide Steuern erhoben werden. Das Bundesfinanzministerium will damit die beiden Steuerarten entflechten, aber nicht erhöhen.
Quotierte Prämie unterliegt jeweils einer Steuerart
Bei den Versicherungsformen, auf die beide Steuerarten erhoben werden, wird die Prämie nach einer Quote aufgeteilt. Die anteilige Prämie unterliegt danach entweder der Versicherung- oder der Feuerschutzsteuer. Der Steuersatz wird für beide Steuerarten vereinheitlicht.
Versicherungsteuer | Feuerschutzsteuer | |||
Verträge | Bemessungsbasis | Steuersatz | Bemessungsbasis | Steuersatz |
Feuerversicherung inkl. Feuer-Betriebsunterbre-chungsversicherung | 60 % des Versicherungsentgelts | 22 % | 40 % des Versicherungsentgelts | 22 % |
Wohngebäudeversicherung mit Feuerversicherungsgefahren | 86 % des Versicherungsentgelts | 19 % | 14 % des Versicherungsentgelts | 19 % |
Hausratversicherung mit Feuerversicherungsgefahren | 85 % des Versicherungsentgelts | 19 % | 15 % des Versicherungsentgelts | 19 % |
Gebäudeversicherungen mit Feuerversicherungsgefahren unterliegen ab 1. Juli 2010 damit nicht mehr pauschal der Feuerschutzsteuer, sondern nur noch Wohngebäude. Alle anderen Gebäudeversicherungen unterliegen nur noch der Versicherungsteuer mit einem Steuersatz von 19 Prozent auf Basis des gesamten Versicherungsentgelts. Das Gesetz enthält allerdings keine Regelungen, nach welchen Kriterien ein Gebäude als Wohngebäude einzustufen ist.
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