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07.06.2010 | Versicherung- und Feuerschutzsteuer

Neue Berechnungsbasis für Versicherung- und Feuerschutzsteuer ab 1. Juli 2010

Der Gesetzgeber regelt den Einzug und die Berechnungsbasis von Versicherung- und Feuerschutzsteuer zum 1. Juli 2010 neu. Die Änderungen wirken sich im Wesentlichen auf Versicherungsprodukte aus, auf die beide Steuern erhoben werden. Das Bundesfinanzministerium will damit die beiden Steuerarten entflechten, aber nicht erhöhen.  

 

Quotierte Prämie unterliegt jeweils einer Steuerart

Bei den Versicherungsformen, auf die beide Steuerarten erhoben werden, wird die Prämie nach einer Quote aufgeteilt. Die anteilige Prämie unterliegt danach entweder der Versicherung- oder der Feuerschutzsteuer. Der Steuersatz wird für beide Steuerarten vereinheitlicht.  

 

Versicherungsteuer  

Feuerschutzsteuer  

Verträge  

Bemessungsbasis  

Steuersatz  

Bemessungsbasis  

Steuersatz  

Feuerversicherung inkl. Feuer-Betriebsunterbre-chungsversicherung  

60 % des Versicherungsentgelts  

22 %  

40 % des Versicherungsentgelts  

22 %  

Wohngebäudeversicherung mit Feuerversicherungsgefahren  

86 % des Versicherungsentgelts  

19 %  

14 % des Versicherungsentgelts  

19 %  

Hausratversicherung mit Feuerversicherungsgefahren  

85 % des Versicherungsentgelts  

19 %  

15 % des Versicherungsentgelts  

19 %  

 

Gebäudeversicherungen mit Feuerversicherungsgefahren unterliegen ab 1. Juli 2010 damit nicht mehr pauschal der Feuerschutzsteuer, sondern nur noch Wohngebäude. Alle anderen Gebäudeversicherungen unterliegen nur noch der Versicherungsteuer mit einem Steuersatz von 19 Prozent auf Basis des gesamten Versicherungsentgelts. Das Gesetz enthält allerdings keine Regelungen, nach welchen Kriterien ein Gebäude als Wohngebäude einzustufen ist.