01.08.2006 | Versicherungsrecht
Anforderungen an Belehrung über Ausschlussfrist
Streit gibt es immer wieder, ob der Versicherer auf die Möglichkeit eines Prozesskostenhilfegesuchs in der Belehrung über die sechsmonatige Klagefrist nach § 12 Versicherungsvertragsgesetz hinweisen muss:
Das Oberlandesgericht (OLG) Saarbrücken hat diese Frage bejaht. Tenor: Wer auf die Möglichkeit zur Klageerhebung oder Beantragung eines Mahnbescheids hinweist, muss der Vollständigkeit halber auch auf den Antrag auf Prozesskostenhilfe hinweisen (Beschluss vom 4.7.2005, Az: 5 W 151/05-42; Abruf-Nr. 060875 , Ausgabe 5/2006, Seite 2 ). |
Anders sieht es jetzt das OLG Schleswig: Der Versicherer braucht nicht auf die Möglichkeit eines Prozesskostenhilfegesuchs hinzuweisen. Der Hinweis auf Klage und Mahnbescheid genügen. Das Einreichen eines Antrags auf Prozesskostenhilfe sei noch keine gerichtliche Geltendmachung (Urteil vom 16.2.2006, Az: 16 U 25/05; Abruf-Nr. 061252 ). |
Quelle: Ausgabe 08 / 2006 | Seite 1 | ID 98776