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04.04.2011 | Versicherungsrecht

Versicherer müssen künftig Unisex-Tarife anbieten

Ab dem 21. Dezember 2012 dürfen Versicherer im Neugeschäft nur noch geschlechtsneutrale Unisex-Tarife anbieten. Das hat der Europäische Gerichtshof entschieden. Die Berücksichtigung des Geschlechts von Versicherten als Risikofaktor in Versicherungsverträgen sei eine Diskriminierung und verstoße gegen Europarecht (Urteil vom 1.3.2011, Rs. C-236/09; Abruf-Nr. 110774). Das wird sich auf die Kalkulation der Lebens-, Renten-, Unfall- und Krankenversicherung auswirken, aber auch auf die Kfz-Versicherung.  

Quelle: Ausgabe 04 / 2011 | Seite 1 | ID 143547