01.03.2003 | Versicherungsrecht
Versicherer muss Abschriften zur Verfügung stellen
Häufig kommt es vor, dass sich Makler bei Übernahme einer Betreuung von den Versicherern Kopien der Vertragsunterlagen schicken lassen wollen, die Versicherer dies aber verweigern. Was tun? Der Versicherungsnehmer kann " Abschriften der Erklärungen fordern, die er mit Bezug auf den Vertrag abgegeben hat" (§ 3 Absatz 3 Versicherungsvertragsgesetz [VVG]). Genauso haben Sie das Recht, die Abschriften von Anzeigen, Auskünften, Versicherungsanträgen etc. an sich zu fordern. Vorausgesetzt: Sie geben sich gegenüber dem Versicherer durch eine gültige Maklervollmacht als Vertreter des Kunden zu erkennen. Der Versicherer kann dafür allerdings eine Gebühr verlangen (§ 3 Absatz 4 VVG). Kommt der Versicherer dem Verlangen nicht nach, verletzt er seine gesetzliche Verpflichtung. Nach unserer Ansicht hat der Versicherungsnehmer dann ein außerordentliches Kündigungsrecht (soweit ersichtlich, gibt es noch keine Rechtsprechung zu diesem Thema). Umfasst Ihre Vollmacht auch die Kündigung von Versicherungsverträgen, können Sie den Kunden hierbei wiederum vertreten.