04.11.2010 | Versicherungsrecht
Wirkung der Haftpflichtversicherung bei Sportunfällen
Ein Fußballer haftet nur dann für Schäden, die er einem anderen während des Wettkampfes zugefügt hat, wenn er sich regelwidrig verhalten hat. Schädigungen bei regelkonformem und den Geboten der Fairness unterliegendem Verhalten hingegen stellen kein sorgfaltswidriges Verhalten dar.
Wichtig: Der Geschädigte muss die Sorgfaltspflichtverletzung des Schädigers nachweisen. Das Bestehen eines Haftpflichtversicherungsschutzes des vermeintlichen Schädigers vermag das fehlende Verschulden nicht zu ersetzen, entschied der Bundesgerichtshof (BGH, Urteil vom 27.10.2009; Az: VI ZR 296/08; Abruf-Nr. 093921).
Im Urteilsfall hatte sich der Geschädigte im Zweikampf das Schien- und Wadenbein gebrochen. Dafür forderte er vom Verursacher Schadenersatz. Der BGH konnte jedoch kein regelwidriges Verhalten feststellen und lehnte die Schadenersatzforderung ab. Der Haftpflichtversicherungsschutz wirke nicht anspruchsbegründend. Es gelte der Grundsatz: Die Versicherung richtet sich nach der Haftung und nicht umgekehrt die Haftung nach der Versicherung.