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01.08.2007 | Verweisung – ja oder nein?

Worauf es bei einer Berufsunfähigkeit in der Maklerschaft ankommt

von Erich Holzner, Leiter Privatkunden-Marktmanagement, Swiss Life, München

Gerade Versicherungsmakler können auf einen ausreichenden Finanzschutz bei Berufsunfähigkeit (BU) nicht verzichten. Das Berufsunfähigkeitsrisiko ist beträchtlich. Die brennenden Fragen dabei: Wann liegt Berufsunfähigkeit vor? Kann ein Versicherungsmakler auf eine Innendiensttätigkeit verwiesen werden? Fragen, auf die wir im Folgenden eingehen.  

Wann liegt Berufsunfähigkeit vor?

So unterschiedlich die Produkte auch sind, zwei Parameter befinden letztlich darüber, ob Berufsunfähigkeit vorliegt:  

 

  • Die bedingungsmäßige Definition der Berufsunfähigkeit dem Grunde nach.
  • Der Grad der gesundheitlichen Beeinträchtigung, ab welchem Leistungspflicht eintritt.

 

Definition der Berufsunfähigkeit

Im Wesentlichen verlangen alle BU-Bedingungen, dass der Versicherte infolge Krankheit, Körperverletzung, Pflegebedürftigkeit oder Kräfteverfall außerstande ist, seinen zuletzt in gesunden Tagen ausgeübten Beruf auszuüben. Die gesundheitliche Beeinträchtigung muss eine gewisse Zeit vorgelegen haben oder noch andauern. Den erforderlichen Dauerzustand regeln die Versicherer unterschiedlich lange. Außerdem muss die gesundheitliche Störung ärztlich nachgewiesen – oder gleichbedeutend: allgemein medizinisch anerkannt – sein.