03.04.2008 | VVG-Reform
So versteuern Sie Ihre Courtagen richtig
Wann ist die Courtage zu versteuern? Eine Frage, die in diesen Tagen immer wieder gestellt wird, insbesondere seit am 1. Januar 2008 das neue Versicherungsvertragsgesetz (VVG) in Kraft getreten ist.
Versteuerung beim bilanzierenden Makler
Die Finanzverwaltung hat sich bereits im Jahr 2002 damit auseinandergesetzt, wann Sie Courtagen erfassen und versteuern müssen. Es ging dabei um die Vermittlung von Verträgen nach dem Altersvermögensgesetz.
Bei einem bilanzierenden Versicherungsmakler gelten danach die allgemeinen steuerlichen Regelungen zur Erfassung von Betriebseinnahmen. Sie müssen die Einnahmen in dem Zeitpunkt erfassen, in welchem der Anspruch auf die Courtage „realisiert“ wurde (Bundesfinanzministerium [BMF], Schreiben vom 28.5.2002, Az: IV A 6 – S 2132 – 10/02; Abruf-Nr. 080396; Oberfinanzdirektion Frankfurt, Verfügung vom 19.6.2002, Az: S 2132 A – 4 – St II 20; Abruf-Nr. 072745).
Nach Ansicht der Finanzverwaltung gelten diese Grundsätze auch bei Lebensversicherungsverträgen, bei denen Versicherer und Vermittler die Courtage in Anlehnung an die Regelungen vereinbaren, die das neue VVG für das Verhältnis von Versicherung zu Versicherungskunden vorsieht. Im Ergebnis gilt daher Folgendes:
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