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· Fachbeitrag · Wohngebäudeversicherung

Besonderer Versicherungsschutz für Solarstrom

| Die immer größere Zahl von Fotovoltaikanlagen erhöht auch die Zahl der Schäden. Entgegen vieler Annahmen deckt eine Wohngebäudeversicherung jedoch Schäden an den Anlagen nicht komplett ab. Der eingeschränkte Versicherungsschutz sollte mit einer Solar- oder Fotovoltaikversicherung aufgefüllt werden. |

 

PRAXISHINWEIS | Spezielle Solar- oder Fotovoltaikversicherungen bieten einen höheren Leistungsumfang als eine normale Wohngebäudeversicherung. So können sie unter anderem Versicherungsschutz enthalten bei Überspannungsschäden jeder Art sowie Kurzschluss-, Überstrom-, Konstruktions-, Material-, Ausführungs- und Bedienungsfehlern. Auch die Ungeschicklichkeit oder Schäden durch vorsätzliche Handlungen Dritter an der Anlage sind oft versicherbar. Ferner kann der Versicherungsschutz einen Ertragsausfall umfassen.

 
Quelle: Ausgabe 11 / 2011 | Seite 3 | ID 29870520