01.12.2007 | Zahlungstermine beachten
Steuern und Sozialabgaben: Termine 2008
Clevere Steuerzahler begleichen ihre Steuern nicht, wenn sie eigentlich fällig sind (Steuertermin), sondern nutzen die gesetzlich gewährte dreitägige Zahlungsschonfrist. Fallen die Termine auf einen Samstag, Sonn- oder Feiertag, darf die Zahlung sogar am nächsten Werktag erfolgen. Anders ist es bei den Sozialversicherungsbeiträgen. Diese müssen am drittletzten Bankarbeitstag bezahlt sein. Aufschub gibt es nicht.
Unser Service: Damit Sie Ihre Zahlungstermine im Griff haben, haben wir für Sie die Termine in einem Kalender zusammengefasst. Diesen finden Sie auch bei „myIWW“ im „Online-Service“ unter „Arbeitshilfen“ – Stichwort „Steuerkalender“.
Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge
Die Sozialversicherungsbeiträge müssen Sie bis spätestens zum drittletzten Bankarbeitstag (entscheidend ist der Sitz der Einzugsstelle) des laufenden Beschäftigungsmonats melden und bezahlen (Eingang der Zahlung bei der Einzugsstelle). Für 2008 gelten folgende Termine.
Fälligkeitstermine für 2008
Januar | Februar | März | April | Mai | Juni |
29.1. | 27.2. | 27.3. | 28.4. | 28.5. | 26.6. |
Juli | August | September | Oktober | November | Dezember |
29.7. | 27.8. | 26.9. | 29.10.* | 26.11. | 23.12. |
Abgabe der (Vor-) Anmeldungen
Die monatlichen Lohn- und Umsatzsteuervoranmeldungen (zum Beispiel bei Anlagevermittlung) müssen Sie jeweils bis zum 10. des Folgemonats beim Finanzamt abgeben. Wurde Ihnen eine Dauerfristverlängerung gewährt, verschiebt sich der Termin um einen Monat. Reichen Sie die Anmeldungen vierteljährlich ein, gilt als Abgabetermin der 10. des Folgemonats nach Ablauf des Vierteljahrs.
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Tagespass
einmalig 12 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig