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· Fachbeitrag · Zahnersatz

Wie sehen die Behandlungsunterlagen für eine stegbasierte Prothese aus?

| Die Verankerung einer Vollprothese auf Implantaten, die über einen Steg miteinander verbunden sind, ist seit den 60er Jahren eine bewährte Form des Zahnersatzes. Der Halt der Prothese wird durch Metallstege bewirkt, die die Implantate miteinander verbinden und auf der die Prothese mit in der Regel basal eingearbeiteten Verbindungselementen Halt findet. PI stellt einen realen Patientenfall vor und kommentiert die Besonderheiten. |

Der Behandlungsfall: stegbasierte Prothese mit Metallbasis

Bei einem Kassenpatienten wird nach der Osseointegration von vier Implantaten im Unterkiefer ein neuer Zahnersatz hergestellt. Eine Atrophie besteht, der Ausnahmefall nach ZE-Richtlinie 36b ist erfüllt. Im Rahmen der prothetischen Gesamtplanung im Vorfeld der Implantation hat sich der Patient nach Erörterung von Alternativen (Teleskop- und Locatorvariante) für einen computergefrästen Steg entschieden. Der BEMA-HKP (Teil 1) und die Anlage zum BEMA-HKP (Teil 2) enthalten auszugsweise folgende Details:

 

 

Erläuterungen: Die Eintragungen im Behandlungsplan sind korrekt. Das Planungssymbol für Implantate - inseriert oder noch zu implantieren - ist auf dem BEMA-HKP das „f“. In der Praxissoftware kann jedoch abweichend ein anderes Kürzel gefordert werden, z. B. „fi“ oder „p“. Die geplante Suprakonstruktion sieht Verbindungselemente vor, die an der Prothese und beidseits distal am Steg befestigt werden. Mit dem Zahntechniker ist abzuklären, wie viele Verbindungselemente gefertigt werden. Diese werden - auf Wunsch der KZBV - mit einem „o“ in der Therapiezeile eingetragen. In der Regelversorgung kann lediglich ein „E“ eingetragen werden, da der Patient zahnlos ist und daher eine Totalprothese die Regelversorgung darstellt.