06.12.2010 | Zehn-Punkte-Checkliste
So gestalten Sie Ihre Courtagezusagen optimal!
Allen Akteuren in der Versicherungswirtschaft ist klar, dass der Versicherungsmakler über den Maklervertrag mit dem Kunden verbunden ist. Dennoch geht ohne schriftliche Courtagezusage zwischen Versicherer und Versicherungsmakler nichts.
Lesen Sie deshalb nachfolgend, worauf Sie bei einer Courtagezusage achten müssen, damit diese Ihrer Stellung als Makler gerecht wird und zudem für Sie vorteilhaft ausfällt. Am Ende finden Sie Tipps, wie Sie in der Praxis am geschicktesten vorgehen, um Ihre Interessen durchzusetzen.
Die zehn wichtigsten Punkte
Widmen Sie folgenden zehn Punkten in Ihren Courtagezusagen besonderes Augenmerk. Es kostet zwar etwas Zeit, aber es lohnt sich.
1. Maklerstatus bestätigen lassen
Die Versicherer nutzen ihr Monopol und versuchen regelmäßig, ihre Formulare dem Versicherungsmakler „aufzudrücken“. Nicht selten haben Courtagezusagen Vertrags-Charakter und ähneln in Form und Umfang den üblichen Agenturverträgen der Vertreter.
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