08.04.2010 | Zusammenarbeit zwischen Makler und Untervermittler
Längere Krankheit des Untervermittlers - Das sind Ihre Rechte als Makler
Versicherungsmakler arbeiten regelmäßig mit Untervermittlern zusammen. Was geschieht aber, wenn ein Untervermittler über mehrere Monate krank ist und nicht arbeiten kann? Kann der Makler die Betreuung der Verträge übernehmen? Wem steht die Courtage zu?
Die Antwort hängt davon ab, wie die Zusammenarbeit zwischen dem Makler und dem Untervermittler konkret ausgestaltet ist.
Darf der Makler die Betreuung übernehmen?
Entscheidend ist zunächst, ob im Untervermittlervertrag bestimmt ist, wie verfahren werden soll, wenn der Untervermittler längere Zeit krank ist. Gibt es keine solche Regelung, ist aus dem Sinn und Zweck des Vertrags zu ermitteln, was die Parteien gewollt hätten, wenn sie diesen Fall bedacht hätten. Dazu ist der Vertrag in seiner Gesamtheit auszulegen. Die Präambel kann eine Hilfestellung geben. Eine eindeutige Aussage ist allerdings nicht immer so leicht möglich.
Ein Indiz dafür, dass der Untervermittler auch die Betreuung übernehmen sollte, kann sich bei fehlender ausdrücklicher Regelung aus der Höhe der Courtage-Zahlung ergeben. Je geringer der Anteil, den der Versicherungsmakler einbehält, desto höher ist die Courtage, die der Untervermittler erhält und desto mehr spricht dafür, dass dem Untervermittler auch die Betreuung vergütet werden sollte.
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