· Fachbeitrag · Courtage
Wann entsteht der Courtage-Anspruch?
| Ein Leser fragt, wann der Courtage-Anspruch entsteht - mit Abschluss des Versicherungsvertrags, mit Vertragsbeginn oder mit Zahlung der Prämie durch den Versicherungsnehmer? Die Antwort gibt Dr. Peter Loibl. |
Antwort | Der Courtageanspruch entsteht letztlich mit der Prämienzahlung des Versicherungsnehmers („Die Courtage teilt das Schicksal der Prämie“). Denn der Courtageanspruch entsteht aufschiebend bedingt mit
- 1. Tätigwerden des Maklers,
- 2. Zustandekommen des Versicherungsvertrags,
- 3. Kausalzusammenhang zwischen Tätigwerden des Maklers und Zustandekommen des Versicherungsvertrags und
- 4. Prämienzahlung durch den Versicherungsnehmer.
Weiterführender Hinweis
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Quelle: Ausgabe 05 / 2015 | Seite 1 | ID 43270072