Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww

· Fachbeitrag · Courtage

Wechsel des Arbeitgebers und Übertragung der Direktversicherung - was wird aus der Courtage?

von Dr. Peter Loibl, Rechtsanwalt (Syndikusrechtsanwalt) bei der Volkswohl Bund Lebensversicherung a.G., Dortmund

| Welche Auswirkungen hat ein Wechsel des Arbeitgebers und des Versorgungsträgers auf die Courtage des Abschlussvermittlers, wenn der neue Arbeitgeber mit einem anderen Vermittler zusammenarbeitet? Die Antwort liefert der folgende Beitrag. |

Streit um Abschlusscourtage nach Übertragung der bAV

Ein Makler vermittelte im August 2011 im Rahmen der bAV im Auftrag des Arbeitgebers für einen Arbeitnehmer eine Direktversicherung bei der S-Versicherungsgesellschaft (Stornohaftzeit bis August 2016, 60 Monate). Im August 2013 wechselt der Arbeitnehmer den Arbeitgeber.

 

Der neue Arbeitgeber kooperiert mit einem anderen Versicherungsvermittler und bietet seinen Arbeitnehmern über die Metall-Rente die Direktversicherung bei der A-Versicherung an. Der bestehende Vertrag (Deckungsstock) wird auf den neuen Versicherer übertragen - die Versicherungsbeiträge (inklusive Dynamik) bleiben gleich, geändert hat sich die Tarifvariante.