· Fachbeitrag · Courtageanspruch
Die wichtigsten Regeln im Umgang mit der Courtage des Versicherungsmaklers - Teil 1
| Sie tun gut daran, sich hinsichtlich Ihrer Courtageansprüche zu informieren. Denn nur wer seine Rechte kennt, kann sie gegenüber den Versicherern fundiert geltend machen bzw. Forderungen der Versicherer qualifiziert abwehren. Der WVM erläutert Ihnen in mehreren Beiträgen die wichtigsten Courtageregeln. Los geht es im ersten Teil mit dem Grundsätzlichen, beginnend mit den vertraglichen Courtageregeln über die Entstehung, Höhe, Fälligkeit und Verjährung des Courtageanspruchs. |
Courtagerecht ist vielschichtig
Der Grundsatz „Die Courtage teilt das Schicksal der Prämiee“ beschreibt nicht alle Problemfelder. Die wenigen gesetzlichen Regelungen, die uneinheitliche Rechtsprechung, Handelsbräuche und Makler-Usancen gestalten das Recht der Abschluss- und Bestandscourtage. Besonders aber beeinflussen die Regelungen in den Courtagezusagen bzw. -vereinbarungen die Spielregeln.
Oberste Regel: Nichts geht ohne Rechtsgrundlage!
Courtageansprüche bzw. -rückzahlungsbegehren bedürfen stets einer Rechtsgrundlage. Sie ist die Basis jeden Geschäfts - auch und gerade im Bereich der Courtagen.
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Tagespass
einmalig 12 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig