Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww

· Fachbeitrag · Courtageanspruch

Die wichtigsten Regeln im Umgang mit der Courtage des Versicherungsmaklers - Teil 2

| Sie tun gut daran, sich hinsichtlich Ihrer Courtageansprüche zu informieren. Denn nur wer seine Rechte kennt, kann sie gegenüber den Versicherern fundiert geltend machen bzw. Forderungen der Versicherer qualifiziert abwehren. Der WVM erläutert Ihnen in mehreren Beiträgen die wichtigsten Courtageregeln. In diesem Teil geht es um den Courtageanspruch beim Maklerwechsel, beim Wechsel vom Vertreter zum Makler, bei übernommenen Versicherungsverträgen, bei gekündigtem Maklervertrag und um den Courtageanspruch bei Beitragsregulierungen infolge Maklerwechsels. |

Courtageanspruch bei Maklerwechsel

Der Courtageanspruch des Versicherungsmaklers besteht grundsätzlich so lange wie der von ihm vermittelte Versicherungsvertrag. Nun kann es aber während der Laufzeit eines Versicherungsvertrags zu einem Maklerwechsel kommen, z. B. weil ein Versicherungsnehmer einen anderen Versicherungsmakler mit der Verwaltung seiner Versicherungsverträge beauftragt und ihm eine Maklervollmacht erteilt.

 

Die Versicherungswirtschaft hat sich mit den Maklerusancen darauf geeinigt, dass der Courtageanspruch auf den neuen Makler übergehen soll - trotz der Tatsache, dass die Courtage Vermittlungsentgelt ist und der „neue“ Makler den übernommenen Versicherungsvertrag nicht selbst vermittelt hat. Zum einen wird damit dem Wunsch des Kunden entsprochen. Zum anderen unterstellt man, dass sich die Courtagegewinne und -verluste eines Maklers aus der Anwendung dieser „Usancen“ langfristig ausgleichen.