· Fachbeitrag · Provisionsabgabeverbot
Das Provisionsabgabeverbot steht wohl vor dem Aus
| Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat die Revision gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Frankfurt/Main vom 24. Oktober 2011 (Az. 9 K 105/11), dass das Provisionsabgabeverbot unwirkam ist, zurückgenommen. Somit ist die Frankfurter Entscheidung rechtskräftig geworden. Bedeutet das nun das Aus für das Provsionsabgabeverbot? Wir haben bei der BaFin nachgefragt. |
Die Antwort | „Nach weiterer eingehender Prüfung halten wir den konkreten Einzelfall nicht für geeignet, die Rechtsmäßigkeit des Provisionsabgabeverbots als Ganzes höchstrichterlich klären zu lassen. Die BaFin wird die Entscheidung des Verwaltungsgerichts zum Anlass nehmen, das Verbot grundsätzlich zu überprüfen. Bis zum Abschluss der Prüfungen wird die BaFin zunächst keine Verfahren durchführen.“ Letztlich heißt das: Vermittler können jetzt Provisionen an Kunden weitergeben, ohne Sanktionen fürchten zu müssen.