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· Fachbeitrag · Untervertreter

OLG München: Pflicht zur Nachbearbeitung widerrufener Versicherungsverträge

von Rechtsanwalt Kai-Uwe Recker, Kanzlei Dr. Heinicke, Eggebrecht, Ossenforth & Kollegen, München

| Das OLG München hat sich jüngst mit der Berechtigung von Provisionsrückforderungen auseinandergesetzt. Tenor: § 8 VVG schränkt die Pflicht des Unternehmens zur Nachbearbeitung notleidender Versicherungsverträge nicht ein. Das Urteil ist relevant für Sie, wenn Sie mit einem Untervertreter zusammenarbeiten. |

 

Nichtausführung des Versicherungsvertrags

Das OLG geht in Abgrenzung zu anderen vor allem älteren und teils bereits vom selben Gericht überholten Entscheidungen deutlich weiter. Es verankert die Frage nach den notleidenden Verträgen in § 87a Abs. 3 S. 2 HGB:

 

  •  § 87a Abs. 3 S. 2 HGB

Es entfällt der Anspruch des Versicherungsvertreters auf Provision im Falle der Nichtausführung des Geschäfts durch den Unternehmer, wenn und soweit die Nichtausführung auf Umständen beruht, die vom Unternehmer nicht zu vertreten sind.