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07.03.2019 · Nachricht · Anlagevermittlung

Zurückweisung des Emissionsprospekts „zu dick und zu schwer“

| Lehnt ein Anleger die Entgegennahme eines Emissionsprospekts mit der Begründung ab, dieser sei „zu dick und zu schwer“ und nur „Papierkram“, folgt daraus nicht ohne weitere Anhaltspunkte, dass er an einer Aufklärung über die Risiken des Investments in anderer Form nicht interessiert ist und auf ein persönliches Beratungsgespräch verzichtet. Das hat der BGH im Fall einer Bank klargestellt. |