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Der Bund-Länder-Ausschuss Gewerberecht bestätigt: Keine Prüfberichtspflicht für Finanzanlagenvermittler für 2012
| Durch die Streichung der Pflicht der Prüfberichtvorlage nach der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) zum 31. Dezember 2012 und die erstmalig für das Kalenderjahr 2013 vorzunehmende Prüfung nach der Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV) ist eine gesetzliche Lücke entstanden. Der Bund-Länder-Ausschuss Gewerberecht hat sich auf seiner letzten Sitzung mit diesem Thema befasst und sich nun auch dafür ausgesprochen, die Prüfpflicht für 2013 auszusetzen. Vermittler müssen daher bis 31. Dezember 2013 keinen Prüfbericht abgeben bzw. haben bei Untätigkeit auch keine Negativerklärung an die hierfür noch zuständigen Stadt- und Landkreise zu übermitteln. |
Weiterführender Hinweis
- Mehr dazu lesen Sie in der Pressemitteilung vom 14.11.2013 von Wirth Rechtsanwälte unter http://www.wirth-rechtsanwaelte.com/wp-content/uploads/MaBV-Teil-2.pdf
Quelle: ID 42414218