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· Fachbeitrag · Büro-Organisation

Unterschriftenregelung - Unterschriftenvollmachten für freiberufliche Vermittler

| Die meisten Maklerunternehmen arbeiten nicht nur mit Angestellten, sondern auch mit selbstständigen Untervermittlern zusammen, also Handelsvertretern nach § 84 Abs. 1 HGB. Hier stellt sich regelmäßig die Frage, wie Maklerunternehmen die Unterschriftenregelungen bzw. Unterschriftenvollmachten mit den Untervermittlern sinnvoll gestalten können. |

 

Frage: Wir arbeiten in unserem Maklerunternehmen mit einer Reihe von freiberuflichen Vermittlern (Handelsvertreter nach § 84 HGB) zusammen. Wie können Unterschriftenregelungen auf Geschäftsbögen bzw. im Fax- und E-Mail-Verkehr mit den Versicherern und Kunden geregelt werden? Gibt es Formulierungsvorschläge zur Gestaltung einer Unterschriftenregelung für diese Vermittler?

 

Antwort: Bei den Regelungen ist zwischen dem Außenauftritt des Untervermittlers und dem Innenverhältnis zu Ihnen zu unterscheiden. Im Außenauftritt sollten Ihre Untervermittler deutlich machen, dass sie für Sie tätig werden. Im Innenverhältnis zu Ihnen sollten Sie die Vollmachten und Befugnisse des Untervermittlers regeln.