· Fachbeitrag · Haftung
Das sind Ihre Maklerpflichten bei eigenmächtigem Kundenvorgehen
| Es ist an der Tagesordnung, dass einer Ihrer Maklerkunden eigenmächtig handelt und Versicherungen, die Sie zuvor für ihn eingedeckt haben - aus welchen Gründen auch immer -, bei einem anderen Versicherer abschließt. Doch wie verhalten Sie sich aus Haftungsgründen dem Kunden gegenüber richtig? Kontaktieren, weil Sie sein Sachwalter sind und Fürsorgepflichten haben? Oder den Kunden einfach „ziehen lassen“? Der WVM beantwortet Ihnen die Fragen. |
Frage: Wie verhalten wir uns haftungssicher, wenn ein Kunde mit bestehendem Komplettmandat seine durch uns mit dem Versicherer speziell verhandelte Betriebshaftpflichtversicherung und separate Privathaftpflichtversicherung in Eigenregie bzw. mit Hilfe eines Generalagenten kündigt und bei einem anderen Versicherer ein billiges Standardprodukt mit vielen Deckungslücken eindeckt?
Antwort: Ihr weiteres Vorgehen hängt grundsätzlich davon ab, ob der Kunde den Maklervertrag (ggf. auch nur spartenbezogen) gekündigt hat.
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