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· Fachbeitrag · Haftung

Falschberatung bei einem Basis-Rentenversicherungsvertrag

| Berät der Makler einen Kunden zu einem Basis-Rentenversicherungsvertrag, muss er auf die entscheidenden Unterschiede zu den sonstigen flexiblen Rentenmodellen der Privatversicherer hinweisen. Es genügt nicht, die steuerlichen Vorteile der Basis-Rentenversicherung in den Vordergrund zu stellen. Unmissverständlich müssen auch die zwingenden Nachteile der steuerlich geförderten Basis-Rentenversicherung vor Augen geführt werden, wie etwa die fehlende jederzeitige Verfügbarkeit des Kapitals (OLG Saarbrücken, Urteil vom 26.2.2014, Az. 5 U 64/13, Abruf-Nr. 145765 ). |

Quelle: Ausgabe 12 / 2015 | Seite 1 | ID 43712270