Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww

· Nachricht · Haftung

Keine Haftung für Unterversicherung durch nachträgliche Anschaffungen

| Ein Versicherungsmakler haftet nicht für einen dem Versicherungsnehmer durch Unterversicherung entstandenen Schaden, wenn die Unterversicherung auf nachträglichen Anschaffungen des Versicherungsnehmers (VN) beruht. Das hat das OLG Frankfurt klargestellt. |

 

Den Versicherungsmakler trifft keine Pflicht zu ungefragtem Tätigwerden mit dem Ziel der Prüfung, ob nach Vertragsschluss eingetretene Umstände aus der Sphäre des VN eine Änderung des Versicherungsschutzes notwendig erscheinen lassen, so das OLG. Der Versicherungsnehmer kam mit seinem Versuch nicht durch, seinen Versicherungsmakler auf Schadenersatz in Anspruch zu nehmen. Nach einem Einbruchdiebstahl hatte die Hausratversicherung dem VN gestohlenen Schmuck teilweise nicht ersetzt (OLG Frankfurt, Urteil vom 08.06.2016, Az. 4 U 223/15, Abruf-Nr. 195381)

 

Wichtig | Das Urteil ist rechtskräftig. Der BGH hat die Nichtzulassungsbeschwerde gegen das Urteil zurückgewiesen (BGH, Beschluss vom 23.02.2017, Az. I ZR 152/16).

Quelle: ID 44804274