24.06.2015 · Fachbeitrag · Haftung
Makler formuliert Gesundheitsfragen für Versicherer und beantwortet sie unwahr
| Der Versicherer darf vom Versicherungsvertrag zurücktreten, wenn der Makler Gesundheitsfragen falsch beantwortet, die er für den Versicherer mit Wissen und Wollen des Versicherers zum Zwecke der Antragseinreichung selbst formuliert hat. Zu diesem Schluss ist das OLG Köln gelangt. |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Tagespass
einmalig 12 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig