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· Nachricht · Haftung

Zustandekommen des Versicherungsvertrags nicht ausreichend geprüft ‒ Makler haftet

| Ein Versicherungsmakler muss prüfen, ob der von ihm vermittelte Versicherungsvertrag auch tatsächlich zustande gekommen ist. Tut er es nicht, haftet er dem Maklerkunden gegenüber für den Schaden aus einem fehlenden Versicherungsschutz. Das hat das OLG Hamm klargestellt. |

 

Hausratversicherungsvertrag nicht zustande gekommen

Ein Versicherungsnehmer (VN) wollte über eine Maklerin einen Hausratversicherungsvertrag abschließen. Die Maklerin reichte den Antrag beim Versicherer ein. Ein Abschluss kam allerdings nicht zustande.

 

Nach einem Einbruchsdiebstahl stellte der VN fest, dass der Hausratversicherungsvertrag nicht zustande gekommen war. Daraufhin verlangte er von der Maklerin, ihm seinen Schaden (Uhr und Tablet) zu ersetzen.