· Fachbeitrag · Honorarberatung
Darf ein Versicherungsmakler für die Tarifwechsel-Beratung ein Honorar verlangen?
von Rechtsanwalt Dr. Peter Loibl, Meerbusch
| Einige Versicherungsmakler haben sich auf einen (entgeltlichen) Tarifwechsel in der privaten Krankenversicherung spezialisiert. Ihr Versprechen als „Beitragsoptimierer“ an ihre Kunden: Nur wenn es zu einer Beitragsersparnis kommt, sollen sie ein zuvor vereinbartes Honorar zahlen, zum Beispiel die Hälfte des gesparten Jahresbeitrags. Ist eine solche Vorgehensweise von § 34d GewO umfasst? |
Frage: Ich habe mich auf private Krankenversicherung spezialisiert und würde auch gerne Kunden gegen Honorar zum Tarifwechsel in der privaten Krankenversicherung beraten. Darf ich das als Versicherungsmakler überhaupt?
Antwort: Ja, auch ein Versicherungsmakler darf für die Tarifwechsel-Beratung ein Honorar verlangen. Allerdings muss es erfolgsabhängig sein.
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