04.02.2019 · Fachbeitrag · Maklerhaftung
Fehlen einer Protokollbemerkung und die Folgen in der Praxis
| Das Fehlen einer Protokollbemerkung ist kein Beweis für einen Beratungsfehler. Es ergäbe sich insbesondere keine Beweiserleichterung oder Beweislastumkehr dahin, dass es eine bestimmte falsche Erläuterung gab. Dies hat das OLG Hamm entschieden. |
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