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· Fachbeitrag · Maklerrecht

Gesamte Post des Versicherers an VN über Makler?

| Ein Leser fragt: In letzter Zeit versenden Versicherer zunehmend ihre gesamte an den Versicherungsnehmer adressierte Post an den Versicherungsmakler - vorzugsweise „zur Abholung“ über das Intranet. Selbst Nachrichten zu Beendigungen von Versicherungen werden in Intranets eingestellt und gelten dann aus Sicht der Versicherer als zugestellt. Darf der Versicherer den Makler als Postdurchleitstelle via Intranet benutzen? |

 

Antwort | Ja er darf. Die Versicherer sitzen hier nach wie vor am längeren Hebel. Allerdings müssen bestimmte Dokumente, z. B. Policen nach § 3 Abs. 1 VVG, in Textform an den VN übermittelt werden. Das ausschließliche Bereitstellen zum „Download“ würde hier nicht ausreichen (Prölss/Martin, VVG, 29. Aufl., § 3, Rdnr. 3). Bei Kündigungen ist in der Regel die Schriftform zu wahren.

 

PRAXISHINWEIS | Drehen Sie als Makler den Spieß um. Bieten Sie dem Versicherer an, die Post in Ihrem Intranet abzuholen. Die Redaktion kennt einen Fall, in dem einer Ihrer Maklerkollegen so vorgegangen ist. Einige Versicherer haben daraufhin seinem Wunsch entsprochen, die Schreiben - wie in der Vergangenheit auch - per Post zuzuschicken.

 
Quelle: Ausgabe 02 / 2016 | Seite 1 | ID 43789267