· Fachbeitrag · Maklerrecht
Ihr Kunde wird insolvent: Das sollten Sie wissen!
von Dr. Peter Loibl, Syndikusanwalt der Charta Börse für Versicherungen AG, Düsseldorf
| Immer wieder einmal passiert es: Einer Ihrer Kunden wird insolvent. Was dann geschieht, regelt die Insolvenzordnung und nimmt dabei auch Sie als Versicherungsmakler in die Pflicht. Erfahren Sie nachfolgend, was Sie in diesem Fall tun oder beachten müssen. |
Maklerauftrag und -vollmacht erlöschen
Ist Ihr Kunde insolvent, erlischt mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über sein Vermögen sowohl
- ein „klassischer“ unentgeltlicher Maklerauftrag (unentgeltliches Auftragsverhältnis nach § 115 Insolvenzordnung [InsO]) als auch
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