· Fachbeitrag · Maklervertrag
Betreuung von „betrieblichen Versicherungen“: Zählt hierzu auch die bAV-Betreuung?
| Zum Maklervertrag treten in der Praxis immer wieder Fragen auf. Aktuell möchte ein Leser wissen, wie weit die Betreuung von „betrieblichen Versicherungen“ im Maklervertrag mit Geschäftskunden reicht. |
Frage: In unserem Maklervertrag mit Geschäftskunden verwenden wir den Passus: „Die Betreuung erstreckt sich auf betriebliche Versicherungen.“ Wird davon auch die bAV erfasst? Wenn ja: Müsste ich dann die Betreuung für bAV ausschließen, wenn ich die nicht übernehmen möchte? Das hieße, alle bestehenden Maklerverträge anzupassen!
Antwort: Die Frage lässt sich beantworten, wenn man den gewöhnlichen Betreuungsumfang von „betrieblichen Versicherungen“ betrachtet.
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