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· Fachbeitrag · Maklervertrag

Kündigung des Maklervertrags - Antworten auf zwei Praxisfragen

von Dr. Peter Loibl, Syndikusanwalt bei der Charta Börse für Versicherungen AG, Düsseldorf

| Das Schicksal des Maklervertrags beschäftigt immer wieder unsere Leser. Ein Leser möchte aktuell wissen, was aus dem Maklervertrag wird, wenn der Kunde seine beim Makler abgeschlossenen Versicherungsverträge kündigt. Und was passiert, wenn der Kunde wieder zum Makler zurückkehrt? Der folgende Beitrag beantwortet die beiden Fragen. |

 

Frage: Kündigt ein Kunde selbst einen, mehrere oder alle Versicherungsverträge dem Versicherer gegenüber, verfällt dann der mit mir abgeschlossene Maklervertrag automatisch oder muss ich ihn kündigen?

 

Antwort: Kündigt Ihr Kunde auf eigene Veranlassung oder auf Veranlassung eines anderen Vermittlers seine Versicherungsverträge dem Versicherer gegenüber, bleibt Ihr Maklervertrag und die erteilte Maklervollmacht bestehen. Das gilt, solange der Maklervertrag nicht gekündigt bzw. die -vollmacht nicht widerrufen wurde. Solange sind Sie auch Sachwalter des Kunden. Hintergrund ist: Mit der Kündigung der Versicherungsverträge beim Versicherer wird nur das Rechtsverhältnis zwischen Versicherungsnehmer und Versicherer beendet, nicht aber das zwischen Ihnen und dem Kunden.