· Fachbeitrag · Maklervertrag
Maklerwechsel des Kunden - Was wird aus Maklervertrag und Courtage des Ursprungsmaklers?
von Dr. Peter Loibl, Syndikusanwalt der Charta Börse für Versicherungen AG, Düsseldorf
| Immer wieder wechselt ein Kunde zu einem anderen Makler, ohne den Maklervertrag mit dem Ursprungsmakler gekündigt zu haben. Für den Ursprungsmakler stellt sich dann die Frage, wie er sich in der Situation richtig verhält und was aus seinem Anspruch auf Courtage wird. |
Frage: Ein Kunde hat einem anderen Makler seine Berufsunfähigkeitsversicherung per Maklervertrag übertragen, ohne meinen Maklervertrag zu kündigen. Wie gehe ich jetzt am besten vor? Soll ich den Maklervertrag gegenüber dem Kunden kündigen? Fällt mein Anspruch auf Courtage weg?
Unsere Antwort: Aus haftungsrechtlichen Gründen sollten Sie den Maklervertrag kündigen. Was aus Ihrer Bestandscourtage wird, lässt sich nicht pauschal sagen, sondern ergibt sich aus Ihrer Courtageregelung mit dem Versicherer.
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