· Fachbeitrag · Maklervertrag
Reicht die Maklervollmacht oder ist der schriftliche Maklervertrag ein Muss?
| Ein Leser fragt: Muss zwingend ein schriftlicher Maklervertrag zwischen Kunde und Makler geschlossen werden? Oder genügt eine schriftliche Maklervollmacht? |
UNSERE ANTWORT | Wir empfehlen einen schriftlichen Maklervertrag neben einer schriftlichen Maklervollmacht. Denn die Maklervollmacht ersetzt nicht den Maklervertrag. Rechtlich sind sie klar voneinander zu unterscheiden, selbst wenn sie in einem Vertragswerk zusammengefasst sein sollten.
Maklervollmacht regelt Vertretung des Kunden
Mit der Maklervollmacht bevollmächtigt der Kunde (Vollmachtgeber) den Versicherungsmakler (Vollmachtnehmer) in seinem Namen, also an seiner Stelle, rechtsgeschäftliche Erklärungen gegenüber den Versicherern abzugeben. Die Maklervollmacht regelt, in welchem Umfang der Makler für den Kunden handeln darf. Die Rechtswirkungen treffen nur den Kunden.
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