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· Fachbeitrag · Maklervollmacht

Darf die Empfangsvollmacht einer Makler-GbR abgelehnt werden?

| Die Ablehnung ihrer Vollmacht bereitet Maklern regelmäßig Verdruss. Ein WVM-Leser möchte wissen, ob eine Bausparkasse die Empfangsvollmacht einer Makler-GbR ablehnen darf. |

 

Frage: Für einige Kunden arbeiten wir mit einer Empfangsvollmacht. Nun kam von einer Bausparkasse die Antwort, unsere Vollmacht wird nicht akzeptiert, weil a) nur eigene Vollmachten der Bausparkasse verwendet werden dürfen und b) nur natürliche Personen bevollmächtigt werden dürfen, nicht aber eine Makler-GbR. Zu Recht?

 

Antwort: Nein. Die Bausparkasse muss die Empfangsvollmacht einer Makler-GbR akzeptieren, wenn ihr diese im Original vorgelegt wird.