· Fachbeitrag · Social Media/Wettbewerbsrecht
Abmahnwelle bei Maklern wegen „Gefällt-mir“-Button - wie lässt sich der Datenschutz einhalten?
von Rechtsanwalt Michael Hilpüsch, Mössingen
| Zahlreiche Makler erhalten aktuell Abmahnungen, weil sie das Facebook „Gefällt mir“-Plug-in auf ihren Websiten eingebunden haben. Bezug genommen wird in den Abmahnungen auf ein Urteil des LG Düsseldorf vom März. Viele Makler fragen sich, wie sie sich rechtssicher verhalten. |
LG Düsseldorf hält „Gefällt mir“-Plugin für wettbewerbswidrig
Das LG Düsseldorf hat die Nutzung des Facebook „Gefällt mir“-Plug-in auf einer Unternehmenswebsite für wettbewerbswidrig erachtet. Das „Gefällt mir“-Plug-in darf im Internet auf einer Website nicht integriert werden,
- 1. ohne die Nutzer der Internetseite bis zu dem Zeitpunkt, in dem der Anbieter des Plug-ins beginnt, Zugriff auf die IP-Adresse und den Browserstring des Nutzers zu nehmen, ausdrücklich und unübersehbar über den Zweck der Erhebung und der Verwendung der so übermittelten Daten aufzuklären, und/oder
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