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· Fachbeitrag · Untervermittler

Untervermittler möchte zu anderem Makler wechseln - Kann er „seine“ Kunden übertragen?

| Ein Untervermittler eines Maklers, der als Handelsvertreter auftritt, plant den Wechsel zu einem anderen Maklerunternehmen. In diesem Zusammenhang möchte er wissen, ob er den von ihm vermittelten Bestand auf das neue Maklerunternehmen übertragen kann und ob er vom „Altmakler“ einen Buchauszug verlangen kann. Dr. Peter Loibl, der Syndikus der Charta Börse für Versicherungen AG in Düsseldorf, beantwortet die Fragen. |

 

Frage: Ich habe meine Vertriebsvereinbarung mit einem Versicherungsmakler zum 30. September 2013 gekündigt. Im Rahmen der schriftlichen Vertriebsvereinbarung bin ich für den Makler selbstständiger Handelsvertreter nach § 84 HGB gewesen. Ich möchte die bestehenden Verträge jetzt auf einen anderen Versicherungsmakler übertragen. Es ist schriftlich mit dem Altmakler geregelt, dass er mir gegenüber eine Erklärung abgibt, die inhaltlich gegenüber den Produktgebern für alle vom Vermittler an den „Altmakler“ vermittelten Verträge einer Vertragsübertragung auf den Bestand des Vermittlers mit allen Rechten und Pflichten, insbesondere dem Anspruch auf Courtage und Provision zustimmt.

 

  • 1.Kann ich jetzt die Kündigung des Maklervertrags, die vom Kunden unterschrieben wurde, an den Altmakler faxen (wegen Beweispflicht Faxbestätigung) oder darf ich das nicht? Was muss man bei der Beweispflicht beachten? Ich möchte, dass der Kunde möglichst wenig bis gar keinen Aufwand damit hat.