01.02.2013 · Fachbeitrag · Untervermittler
Vermittler scheitert mit Rückforderung von Provisionsvorschüssen
| Verlangen Sie Vorschüsse von Ihrem Untervermittler zurück, müssen Sie nachvollziehbar darlegen, dass Ihnen der Rückzahlungsanspruch zusteht. Diese Lehre lässt sich aus einem Urteil des LG Wuppertal ziehen. |
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