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· Fachbeitrag · Untervertreter/Ausgleichsanspruch

Lässt sich der Ausgleichsanspruch für selbstständige Geschäftspartner ausschließen?

von Rechtsanwalt Bernhard Schleicher, Dr. Heinicke, Eggebrecht & Partner mbB, München

| Maklerunternehmen arbeiten regelmäßig mit selbstständigen Handelsvertretern zusammen. Nach einer Kündigung sieht sich das Unternehmen oft mit Ausgleichsansprüchen der Handelsvertreter konfrontiert. Ein Unternehmen hätte gerne gewusst, ob man sich diesen Ausgleichsansprüchen entziehen kann. |

 

Frage: Unser Unternehmen ist in der Vermittlung von Finanzdienstleistungen tätig. Unsere Geschäftspartner sind als selbstständige Handelsvertreter nach §§ 84, 92 ff HGB im Bereich Vermittlung von Versicherungen in Arbeitsgemeinschaft mit unserem Unternehmen tätig. In jüngerer Vergangenheit haben immer wieder Geschäftspartner, die ihren Geschäftspartnervertrag mit unserem Unternehmen gekündigt haben, Ausgleichsansprüche als Handelsvertreter nach § 89b HGB eingefordert. Lassen sich diese Ausgleichsansprüche vermeiden?

 

Antwort: Die Zahlung eines Ausgleichsanspruchs können Sie gegenüber Ihren hauptberuflichen Geschäftspartnern nicht vermeiden (Ausnahme: Sie kündigen aus wichtigem Grund, oder Ihr Geschäftspartner kündigt selbst grundlos). Aber Ihre Geschäftspartner können große Schwierigkeiten haben, den Anspruch zu berechnen. Das gilt vor allem, wenn nicht die pauschalierenden und daher sehr praktikablen „Grundsätze“ vereinbart sind.