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· Fachbeitrag · Vermittlerrecht

Schleppende Bearbeitung durch Versicherer - Ablehnung nach Wochen rechtens?

von Klaus-Jörg Diwo, Fachanwalt für Versicherungsrecht, Freiburg

| Die schleppende Bearbeitung der Versicherer bereitet Maklern erfahrungsgemäß immer wieder Probleme. Oft werden Anträge erst nach Wochen abgelehnt. Ein Leser möchte wissen, ob es eine Handhabe dagegen gibt. Die Antwort lautet: In der Regel nein, aber es gibt Ausnahmen. |

 

Frage: Wir haben für unseren Kunden für einen bestehenden Vertrag eine Verlegung der Hauptfälligkeit schriftlich beantragt. Nun erhalten wir nach fünf Wochen eine Mitteilung des Versicherers, dass er der Änderung nicht zustimmt. Kann der Versicherer nach fünf Wochen noch ablehnen?

 

Antwort: Ja, der Versicherer darf auch nach Wochen noch ablehnen.