· Fachbeitrag · Vermittlerrecht
Tippgeber und Vermittler: Neue Aufgaben für Vermittler und Handlungsbedarf für Versicherer
| Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat mit dem Rundschreiben 10/2014 Versicherern neue Pflichten im Umgang mit Vermittlern und Tippgebern auferlegt. Erfahren Sie nachfolgend, mit welchen Neuerungen Sie als Vermittler rechnen müssen. |
Neue Anforderungen an Versicherungsvermittler
Jeder Vermittler haftet für die Personen, die für ihn tätig sind, seien es nun Vermittler oder Arbeitnehmer. Setzt er sie für den Vertrieb von Versicherungsprodukten ein, ist er für deren Zuverlässigkeit und Qualifikation verantwortlich. Nicht nur zum Zeitpunkt der Einstellung müssen diese Voraussetzungen vorliegen, sondern dauerhaft. Dieses stellt einen laufenden Prozess dar, den der Vermittler verantwortet (§ 34d Abs. 6 GewO).
Erweiterung auf alle Arten von Vermittlern
Seit 2007 ist vorgeschrieben, dass die Versicherer die gebundenen Vermittler auf die Einhaltung der Voraussetzungen verpflichten. Diese Verpflichtung wurde nun auf alle Vermittler erweitert (siehe Rundschreiben B III „Besondere Hinweise bei der Zusammenarbeit mit Maklern und Versicherungsvertretern mit Erlaubnis“).
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