· Fachbeitrag · Wettbewerbsrecht
Einwilligung in Werbung auch ohne Nennung der Telefonnummer?
| Ein Leser fragt: Ich würde gerne wissen, ob eine Einwilligungserklärung für Verbraucher in die Telefon-, E-Mail- und Fax-Werbung auch ohne Nennung der bestehenden Telefonnummern, E-Mail-Adressen usw. erfolgen kann. Ansonsten müsste man ja bei jeder Änderung der Telefonnummer erneut eine Einwilligung einholen. |
Antwort | Die Einwilligungserklärung ist personenbezogen. Sprich: Die jeweilige Nummer/E-Mail-Adresse muss nicht ausdrücklich in der Erklärung aufgeführt werden. Die Einwilligungserklärung kann z. B. wie folgt lauten:
Musterformulierung / Einwilligungserklärung für Verbraucher |
Ich ... (Name des Kunden, Anschrift) erkläre mich ausdrücklich damit einverstanden, künftig per E-Mail, Telefon oder per Fax über weitere Versicherungs- sowie Finanzdienstleistungsprodukte durch das Versicherungsmaklerunternehmen ... (Name des Versicherungsmaklerunternehmens, Anschrift) informiert zu werden. Ich wurde darauf hingewiesen, dass ich dieser Einwilligung bzw. der Verwendung meiner Daten zu Werbezwecken jederzeit widersprechen kann. Hierfür entstehen mir keine anderen Kosten als die Übermittlung nach den Basistarifen.
Ort, Datum ... ... (Unterschrift Kunde/-in) |
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