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· Fachbeitrag · Wettbewerbsrecht

Einwilligung zur Telefonwerbung besser nicht in den Maklervertrag aufnehmen

| Ein Leser fragt: Darf man in den Maklervertrag einen Punkt aufnehmen, der die Einwilligung des Kunden in Telefonwerbung vorsieht? |

 

UNSERE ANTWORT | Wir raten davon ab, auch wenn es keine gesetzlichen Formvorschriften oder Rechtsprechung speziell zum Versicherungsmaklerbereich gibt. Jedoch hat der BGH die Einwilligungserklärung für Telefonwerbung in einem Girokontovertrag eines Verbrauchers mit einer Bank für unwirksam erklärt.

 

BGH hat Einverständniserklärung im Bankbereich beanstandet

In dem vom Kunden unterschriebenen Antrag der Bank hieß es: „Der Konto- / Depotinhaber ist mit der persönlichen und telefonischen Beratung in Geldangelegenheiten durch die Bank einverstanden / nicht einverstanden“. Das Kästchen vor dem Wort „einverstanden“ war angekreuzt. Die Bank rief den Kunden an, um mit ihm einen Termin für eine Beratung über eine Lebensversicherung abzustimmen.