· Fachbeitrag · Wettbewerbsrecht
Wann ist ein Maklerunternehmen nicht mehr unabhängig? OLG München liefert Richtschnur
| Der Auftritt eines Maklerunternehmens, welches über eine entsprechende Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO verfügt, verstößt nicht deshalb gegen § 5 Abs. 1 UWG, weil an diesem Unternehmen eine Mehrheitsbeteiligung eines Versicherungsunternehmens besteht. Ein Maklerunternehmen, das zu 100 Prozent einem Versicherer gehört, darf aber nicht damit werben, unabhängig und neutral zu sein. Das entschied das OLG München. Das wirft die Frage auf, wann ein Maklerunternehmen nicht mehr unabhängig ist. |
100-Prozent-Beteiligung eines Versicherers an Makler
Ein Maklerunternehmen gehört als 100-prozentige Tochter einem Lebensversicherer. Die Beteiligung führte das Maklerunternehmen in seinen Erstinformationen auf. Zugleich gab es an, unabhängig und neutral und seinen Kunden verpflichtet zu sein sowie ausschließlich die Interessen seiner Kunden zu vertreten.
Hiergegen wandte sich ein anderer Makler. Er sah aufgrund der bestehenden gesellschaftlichen Mehrheitsverhältnisse die Unabhängigkeit des Maklerunternehmens als nicht gegeben an. Das sah das OLG München ebenso (OLG München, Urteil vom 16.01.2020, Az. 29 U 1834/18, Abruf-Nr. 215043).
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