· Fachbeitrag · Berufsunfähigkeitsversicherung
Auch wenn nicht explizit danach gefragt - Grunderkrankungen müssen angegeben werden
| Ein Versicherungsnehmer (VN), der vor Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung ein Formular mit Fragen zu vier Erkrankungen erhält, muss eine andere schwere Krankheit angeben, auch wenn nicht danach gefragt wird. Dieser Ansicht ist zumindest das LG Heidelberg. |
VN hat Multiple-Sklerose-Leiden nicht angegeben
Der VN, ausgebildeter Orthopädietechniker, hatte am 01.04.2010 eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen. Vor Vertragsschluss erhielt er ein Formular. Es war anzukreuzen, dass bis heute
- weder ein Tumorleiden (Krebs), eine HIV-Infektion (positiver AIDS-Test), noch eine psychische Erkrankung oder ein Diabetes mellitus (Zuckerkrankheit) diagnostiziert oder behandelt wurden,
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