15.12.2016 · Fachbeitrag · Gebäudeversicherung
Frostschaden im Ferienhaus: Heizung auf Stufe 1 reicht
| Es reicht bei einer drei Jahre alten Heizungsanlage, den Heizkörper eines unbewohnten Ferienhauses auf Stufe eins zu stellen, wenn das Haus zweimal wöchentlich kontrolliert wird. Fällt dann die Heizung aus, und kommt es zu einem Frostschaden, muss der Gebäudeversicherer für den Schaden einstehen, so das OLG Oldenburg. |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Tagespass
einmalig 12 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig