· Nachricht · Hausratversicherung
Voller Ersatz von Bargeld nach einem Einbruch?
| Ein Hausratversicherer darf seine Erstattung nach einem Einbruch in Privaträume für nicht in einem Tresor aufbewahrte Gelder auf einen Betrag von 1.100 Euro begrenzen. Eine solche Bestimmung ist zulässig (OLG Oldenburg, Hinweisbeschluss vom 13.01.2017, Az. 5 U 62/16, Abruf-Nr. 192123 ). |
Quelle: Ausgabe 06 / 2017 | Seite 2 | ID 44653362