29.04.2016 · Fachbeitrag · Kfz-Versicherung
Anwaltskosten: Geschädigter darf immer Anwalt einschalten
| Die Inanspruchnahme anwaltlicher Unterstützung bei der Schadenregulierung ist erforderlich im Sinne von § 249 Abs. 2 BGB. Denn auch wenn der Geschädigte geschäftlich gewandt ist und die Haftungslage keinen Zweifeln unterliegt, ist stets mit Einwendungen des Versicherers zu den Schadenpositionen zu rechnen. Das hat das AG Köln entschieden. |
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