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05.09.2019 · Nachricht · Kfz-Versicherung

Kosten für Reparaturablaufplan sehr gut begründet

| Fordert der eintrittspflichtige Haftpflichtversicherer einen Reparaturablaufplan an, muss er die Kosten dafür erstatten. Von der Schadenpauschale sind die Kosten nicht gedeckt, entschied mit sehr guter Begründung das AG Mainz. |