· Nachricht · Kfz-Versicherung
Leistungspflicht bei „blanko“ erteilter Versicherungsbestätigung
| Verursacht ein Fahrzeug einen Unfall, das mit einer eVB „blanko“ zugelassen wurde, ist der Kfz-Haftpflichtversicherer aus der vorläufigen Deckung leistungspflichtig. Das gilt auch in dem Fall, in dem ein Hauptvertrag über die Kfz-Versicherung nicht zustande gekommen ist, weil im Versicherungsantrag ein anderes Fahrzeug ausgewiesen wurde als im Versicherungsschein und der Versicherungsnehmer das darin liegende neue Angebot mangels Prämienzahlung nicht angenommen hat ( KG Berlin, Urteil vom 29.05.2020, Az. 6 U 102/19, Abruf-Nr. 216534 ). |
Quelle: ID 46856614